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Statuten

Unter dem Namen "Männerriege Ettenhausen TG" besteht eine Untersektion des Turnvereins Ettenhausen.
Die Männerriege Ettenhausen
  • bietet Männern Gelegenheit zu turnerischer Betätigung,
  • setzt sich für die entsprechenden Ausbildungs-, Wettkampf- und Spielmöglichkeiten ein.
  • Besteht in der Regel aus einer älteren und einer jüngeren Abteilung.
  • Fördert die Pflege der Kameradschaft und die Geselligkeit unter seinen Mitgliedern.
  • Ist politisch und konfessionell neutral.
Die Männerriege ist eine Untersektion des Turnvereins Ettenhausen und somit auch Mitglied des Schweizerischen Turnverbandes (STV) und des Thurgauischen Turnverbandes (TGTV).
Die Einnahmen der Vereinskasse bestehen insbesondere aus:
  • den jährlich von der Generalversammlung festzusetzenden Mitgliederbeiträgen.
  • den Erträgen aus Veranstaltungen.
Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die Männerriege.
Ehren- und Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vermögen der Männerriege Ettenhausen.
Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.
Jede männliche Person kann Mitglied werden. Die Aufnahme von Neueintretenden erfolgt anlässlich der Generalversammlung auf Antrag des Vereinsvorstandes der Männerriege.

Die Männerriege führt ein genaues Mitgliederverzeichnis. Dieses ist jeweils auf Jahresende dem Aktivverein einzureichen. Der Vorstand der Männerriege berichtet an der Jahresversammlung des Turnvereins über die Tätigkeit der Riege.

Jede natürliche und juristische Person kann Passivmitglied werden, wenn sie die Männerriege mit dem jährlichen Passivmitgliederbeitrag unterstützt. Sie besitzt an der Generalversammlung kein Stimmrecht.
Als Ehrenmitglieder werden durch die Generalversammlung Mitglieder ernannt, welche sich für die Männerriege ganz ausserordentlich verdient gemacht haben

Die Vorschläge zur Ernennung als Ehrenmitglied gehen an den Vorstand zur Beratung und zur allfälligen Antragsstellung an die Generalversammlung.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

Ein Mitglied, das seine Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllt, oder die Statuten und Reglemente der Verbände und der Männerriege vorsätzlich und gröblich verletzt, kann auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden.
Die Organe der Männerriege sind:
  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren
Das oberste Organ der Männerriege ist die Generalversammlung. Diese findet jährlich Ende November statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mind. 10 Tage im voraus schriftlich mit Beilage der Traktandenliste eingeladen.
Die Generalversammlung hat insbesondere die folgenden Kompetenzen:
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung.
  • Abnahme der Jahresberichte.
  • Abnahme der Jahresrechnung.
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
  • Mutationen
  • Festsetzung des Jahresprogramms.
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Wahl des Präsidenten, der übrigen Mitglieder des Vorstandes und der Revisoren.
  • Genehmigung der Statuten.
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Die Verhandlungen der Generalversammlung werden protokolliert.
Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen.
Die Wahl des Vereinsvorstands erfolgt jährlich durch die Generalversammlung.
Der Vereinsvorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Rechnungsführer, den Oberturnern sowie 1 bis 3 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Die Obliegenheiten des Vereinsvorstandes sind:
  • Die allgemeine Leitung des Vereins gemäss Statuten, Reglementen und Pflichtenheften.
  • Die Vertretung nach aussen.
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren.
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Rechnungen und erstatten der Generalversammlung Bericht mit Antrag.
Neu aufgenommene Mitglieder erhalten ein Exemplar der Vereinsstatuten.
Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an Versammlungen Anträge zu stellen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Männerriege zu wahren, die Statuten zu beachten, Vereinsbeschlüssen nachzuleben und sich den Anordnungen der Vereinsleitung zu unterziehen.
Jedes Mitglied ist zur Annahme einer Wahl in den Vorstand oder als Rechnungsrevisor für mindestens ein Jahr verpflichtet.

Für genügenden Versicherungsschutz hat jedes Mitglied selbst zu sorgen.
Bei Unfallschäden haftet weder die Männerriege noch der Turnverein.
Teilrevision
Einzelne Artikel dieser Statuten können durch die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Totalrevision
Eine Totalrevision dieser Statuten kann in die Wege geleitet werden, wenn der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder das Begehren stellen. Die Annahme der Revidierten Statuten bedarf ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen an der Generalversammlung.
Eine Teilrevision wie auch die Totalrevision bedürfen der Genehmigung des Trunvereins Ettenhausen.
Die Auflösung der Männerriege kann nur durch eine ausserordentliche Generalversammlung, die ausschliesslich dieses Geschäft behandelt, beschlossen werden. Zur Gültigkeit einer Auflösung bedarf es der Anwesenheit von drei Viertel aller Mitglieder der Männerriege.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann die Männerriege auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Wird die Auflösung beschlossen, entscheidet die ausserordentliche Jahresversammlung über die vorübergehende oder endgültige Verwendung des Vereinsvermögens.
Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 24. November 2000.

Sie bedürfen der Zustimmung des Turnvereins Ettenhausen.

Ettenhausen, 23. November 2001.

Für die Männerriege Ettenhausen:

Der Präsident:(Dölf Frei)

Der Aktuar: (Rolf Pfister)


Genehmigt an der Generalversammlung des Turnvereins im Januar 2002.

Für den Turnverein Ettenhausen:

Der Präsident: (Chris Kretz)